
Von wechselbezüglichen Verfügungen spricht man, wenn die Verfügungen der beiden Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament sich gegenseitig bedingen (§ 2270 BGB) Beispiel: Die Eheleute F und M setzen ein gemeinschaftliches Testament auf. Dabei verfügt der F, dass die ihm gehörenden Grundstücke an den Sohn gehen und die M, dass die von ihr geh...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/wechselbezueglicheverfuegung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.